Die Ära der Negativzinsen, die im Jahr 2014 durch den damaligen Präsidenten der EZB ausgelöst wurde, hat acht Jahre gedauert. Während dieser Zeit haben die Banken ihre Verwahrungsentgelten in Form von Guthabengebühren oder negative Einlagezinsen an die Kunden weitergegeben.
Nachdem die EZB im Jahr 2022 die Negativzinsen aufgegeben hat, haben die meisten Banken diese abgeschafft, aber einige nicht. In den Preisaushängen dieser Institute ist die Regelung noch enthalten, jedoch nur für sehr große Geldbeträge und möglicherweise sogar nur aus Unachtsamkeit, da die Dokumente noch nicht geändert wurden. Es könnte aber auch sein, dass die jeweilige Bank weiterhin an dieser Regelung festhält.
Sogar Finanzunternehmen, die für ein kostenloses Girokonto und hohe Sparzinsen bekannt sind, haben diese Negativzins-Regelung noch im Programm. Als Antwort auf eine Nachfrage bei einigen Banken lautete, dass das bei den Kunden keine Rolle mehr spielen würden.
Im Preisaushang würde eine bloße technische Entschädigung für die Verwahrung als Reserve angegeben, falls erneut ein negativer Zinssatz an die Europäische Zentralbank gezahlt werden müsste.
Derzeit besteht dafür aber wirklich kein Anlass. Nach einer Anfrage wurde allerdings auch bestätigt, dass man sich bewusst dazu entschieden hat, an einem Negativzinslimit für Giro- und Zinskonten festzuhalten.
Um sich vor überhöhten Mittelabflüssen zu schützen, hat eine mittelständische Bank, welche hauptsächlich Privatpersonen und kleine und mittelständische Unternehmer betreut, nun sogar eine Obergrenze von 2 Millionen Euro pro Kunde für Negativzinsen eingeführt und damit die negativen Zinssätze für die meisten Bestandskunden aufgehoben. Ein weiteres Argument war, dass mit der Einführung des Einlagenentgelts ein Gleichgewicht zwischen den Zahlungen der Kreditnehmer und Einleger für die Finanzdienstleistungen der Bank hergestellt werden sollte. Da sich das Marktumfeld jedoch aufgrund der Zinspolitik erheblich verändert hat, wolle man nicht zusätzlich durch hohe Energiekosten und Inflation die Kundschaft belasten.
Gründe, ein Einlagen-Entgelt einzufordern, könnten vorhanden sein, da das Missverhältnis zwischen Kredit- und Einlagezinsen nicht allein von der Höhe des Leitzinses abhängt. Dennoch wird davon aus den beschriebenen Gründen abgesehen.
Es besteht kein Zweifel, dass Banken keine Freude an der Erhebung von Negativzinsen gefunden haben, aber es kann beobachtet werden, dass manche stattdessen die Kontoführungsgebühren erhöht haben.
Ob Negativzinsen überhaupt erlaubt waren und möglicherweise zurückgezahlt werden müssen, ist immer noch Gegenstand rechtlicher Streitigkeiten.
Für Nova Sedes ist die Diskussion über negative Zinsen und Zinsen auf die Ersparnisse bei der Bank ein guter Grund, um seine Geldanlage zu überdenken und in Erwägung zu ziehen, das Ersparte z.B. in Genossenschaftsanteile zu investieren. Insbesondere, da die Dividendenzahlungen der Nova Sedes Wohnungsbau eG in den letzten Perioden bedeutende 3% betrugen.
Es lohnt sich also, einen Blick darauf zu werfen!
Lesen sie einen weiteren Beitrag Zum Thema Negativzinsen im Nova Sedes News-Blog:
oder bei Focus einen Bericht über die Erfahrungen mit der Nova Sedes als Anlagemöglichkeit:
Opmerkingen